Vorschriften: Unsere Sichtweise

Nur Erwachsene

Die Shisha ist nur für Erwachsene. Verkäufe an Minderjährige sollten verboten werden und dies sollte in der Verkaufsstelle anhand einer Altersüberprüfung unterstützt werden, mit Strafen bei einer Nichteinhaltung des Verbots.

 
 

Gelegentliche Verwendung

Gemäß dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) raucht der Durchschnittskonsument in Deutschland ein bis zwei Wasserpfeifen pro Woche. Im Vergleich dazu raucht ein durchschnittlicher deutscher Zigarettenraucher 10 bis 30 Zigaretten am Tag, so das BfR.

Bundesinstitut für Risikobewertung – Ausgewählte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifen

Aromen

Es ergehen immer mehr gesetzliche Regelungen zu Aromen in Tabakprodukten. Nahezu jede Shisha ist aromatisiert. Das bedeutet, dass ein Verbot von aromatisierten Tabakprodukten, zu denen die Shisha gehört, de facto ein Verbot der einzigartigen Kultur, Geschichte und Verwendung der Shisha wäre.

 

Geringer Konsum bei Jugendlichen

Anders als Zigaretten und E-Zigaretten hat die Shisha noch nie Bedenken hinsichtlich des Konsums bei Jugendlichen ausgelöst. Während es sein kann, dass eine kleine Anzahl Jugendlicher die Shisha ein- oder zweimal probiert, deuten Anhaltspunkte aus aller Welt darauf hin, dass die Shisha bei Jugendlichen nicht beliebt ist. Untersuchungen der Regierung in den USA fanden heraus, dass nur 2,6 % der Jugendlichen in den vergangenen 30 Tagen eine Shisha verwendet hatten, eine >10-mal geringere Zahl verglichen mit der Anzahl der Jugendlichen, die dampfen.

Shisha ist unter Jugendlichen eines der am wenigsten populären Nikotinprodukte

Widerstand gegenüber Shisha-Verboten

Die ESCA ist entschieden gegen ein Shisha-Verbot in Europa, unabhängig davon, wo in Europa. 

Ein Shisha-Verbot ist nicht mit einer toleranten, inklusiven Gesellschaft vereinbar und würde Gemeinschaften mit Wurzeln in Nordafrika, Asien oder dem Nahen Osten unverhältnismäßig beeinträchtigen.

 

Einzigartiges Produkt, einzigartige Vorschriften

Die Shisha sollte gesetzlich geregelt und nur für den Konsum durch Erwachsene zugelassen werden. Auf ihrer Verpackung sollten angemessene Warnungen an den Verbraucher stehen. Eine Shisha ist jedoch ein einzigartiges Produkt und die gesetzliche Regelung und ihre Besteuerung sollten auf Grundlage ihrer einzigartigen Produkteigenschaften und Konsummuster erfolgen.